Die medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) existiert seit 1954 in Deutschland. Die Untersuchung soll feststellen, ob die untersuchten Personen die charakterliche, körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr aufweisen.

Um Zweifel an der Fahreignung auszuräumen, muss sich der Betroffene einer MPU unterziehen. Eine MPU wird unter folgenden Bedingungen von der Fahrerlaubnisbehörde eingefordert oder von einem Strafgericht angeordnet:
bei Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen
bei erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
bei Straftaten
bei Eintragungen im Verkehrszentralregister mit über 8 Punkten
Nur bei einem positiven Ergebnis wird die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis neu erteilen oder von einem Entzug der Fahrerlaubnis absehen.
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